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Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. die neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
Ihr Name bzw. Ihre Adresse hat sich geändert.
Sie können die Namens- bzw. Adressänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
keine
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27.03.2024 GovS/Wg
Hauptamt
Hauptstraße 9473087 Bad Boll
+49 7164 808 0