BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen


Beschreibung

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.


Voraussetzungen

Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.


Bezugsort

Als Bezugsort ist die Adesse des Betriebsgeländes mit der Feuerungsanlage maßgeblich.


Verfahrensablauf

Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .

 


Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.


Erforderliche Unterlagen

Vollständige elektronische Anzeige


Kosten

keine


Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.


Rechtsbehelf

Kein


Rechtsgrundlage

Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV):

  • § 6 Registrierung von Feuerungsanlagen

Freigabevermerk

01.09.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen