BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen


Beschreibung

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar

Voraussetzungen

  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.


Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder


Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder


Kosten

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 Zuwendungen
  • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
  • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
  • § 49 a Erstattung, Verzinsung

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)


Freigabevermerk

24.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

L-Bank - Familienförderung
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe

Telefon 0800 6645 471 gebührenfrei
Telefax 0721 / 150-3191

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen