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Spätaussiedlerbescheinigung erhalten


Beschreibung

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.


Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.


Bezugsort

Friedland


Verfahrensablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Registrierschein


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

siehe Aufnahmebescheid des BVA


Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 5 Ausschluss
  • § 7 Grundsatz
  • § 15 Bescheinigungen

Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln


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