Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteHerbst | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Adressbuch - Eintrag sperren lassen


Beschreibung

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.


Voraussetzungen

Eintrag in einem Adressbuch


Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

in der Regel ein bis vier Wochen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Leistungsklage


Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Freigabevermerk

10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0