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Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Boll

Die Gemeinde Bad Boll ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgrund der Verkehrszahlen im bebauten Bereich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

 

Von der LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz in Baden-Württemberg) wurden alle Landes- und Bundesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag kartiert, in Bad Boll betrifft dies die L1214. Darüber hinaus hat die Gemeinde Bad Boll in die Berechnung auch die Ortsdurchfahrt K1446 sowie die Hauptstraße aufgenommen. Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat am 26.07.2018 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan festgestellt.

 

Seit 19.12.2018 stehen nun die aktualisierten Lärmkarten 2017 für Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung. Gemeinden, die verpflichtet sind, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen, müssen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit prüfen, ob sich aus der neuen Kartierung relevante Änderungen ergeben haben, die eine Überarbeitung der Planung erforderlich machen.

 

Nach der aktuellen Belastungsstatistik hat sich die Zahl der belasteten Einwohner gegenüber den Daten von 2012 geringfügig reduziert. Bei der Beratung in der Sitzung am 28.02.2019 hat der Gemeinderat deshalb keinen Anlass gesehen, den erst kürzlich beschlossenen Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Vielmehr gilt es zunächst, bei den jeweiligen Trägern der Straßenbaulast auf eine Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen (nächtliches Tempolimit L1214, Umrüstung Radargeräte) zu drängen und zu gegebener Zeit deren Wirkungen zu evaluieren.

 

Der Lärmaktionsplan kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus oder unter dem nachfolgenden Link auch online eingesehen werden: Lärmaktionsplan Bad Boll (pdf)