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Wie viel ist meine Immobilie wert?

In Baden-Württemberg ist bei den Städten und Gemeinden ein Gutachterausschuss eingerichtet, der sich als ein selbständiges und unabhängiges Gremium mit der Ermittlung von Grundstückswerten befasst. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die den Ausschuss bei seinen Aufgaben unterstützt.

 

Eine Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle besteht u. a. in der rechtssicheren Wertermittlung Ihrer Immobilie bzw. Ihres Grundstücks. Die Daten, auf welche sich die Ermittlungen stützen, erhält der Gutachterausschuss durch Auswertung aller Kaufverträge von bebauten und unbebauten Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich.

 

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in den Paragraphen 192 bis 199 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg enthalten. Die Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken regelt u. a. die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen

Die Gemeinde Bad Boll hat ihre Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) mit Wirkung zum 01.01.2020 an die Stadt Göppingen übertragen. Dort wurde die "Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Göppingen" eingerichtet.

 

Auf den Seiten der Stadt Göppingen finden Sie viele weitere Informationen über die Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, zu Verkehrswertgutachten, den Bodenrichtwerten, der Kaufpreissammlung und dem Grundstücksmarktbericht.

 

Werte für Bad Boll

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres möglichst flächendeckend und differenziert für alle Grundstücke der Gemeinde ermittelt, soweit ihre Nutzung nicht öffentlichen Zwecken vorbehalten ist.

 

Eine Darstellung von gebietstypischen Differenzierungen für die Ortsteile Bad Boll und Eckwälden finden Sie auf der interaktiven Bodenrichtwertkarte.