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Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich


Beschreibung

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.


Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Vertiefende Informationen

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Hinweise

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".


Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

Freigabevermerk

17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0