Meldepflicht
- Adresse ändern
- Checkliste zum Umzug
- Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
- Meldepflicht
- Sonstige Ab- und Anmeldungen
- Umzug des Gewerbebetriebes
- Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Zugehörige Leistungen
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Wohnsitz abmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen