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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wer bei den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 nicht im Wahllokal wählen möchte, bzw. verhindert ist, das Wahllokal aufzusuchen, benötigt einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Die Antragstellung ist über folgenden Link möglich.

Die Beantragung auf „klassischem“ Weg durch Ausfüllen der Wahlbenachrichtigung ist weiterhin möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes (Tel. 808-21).

 

Wichtig:

Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen, so muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.